Dashcams jetzt zulässig!
Demnächst sind Bilder sowie Videos von Autokameras als Beleg bei Unfällen gestattet. Die Produzenten hoffen nun, dass bald jedes Kfz eine Videokamera hat.
Es knallt. Ein Blechschaden an der Kreuzung, und niemand will schuld sein. Diese Verkehrsunfälle würden künftig schneller aufgeklärt werden, vorausgesetzt, die Fahrer haben eine eher kleine Fotokamera im Auto, die alles mitfilmt: Bilder dieser sogenannten Dashcams sind künftig als Beleg vor Strafgericht erlaubt. Das hat der Bundesgerichtshof in Oberstes deutsches Gericht am Wochentag entschieden (VI ZR 233/17) und damit ein Grundsatzurteil gut steht. Die Produzent erfreut sein sich über das Urteil, sie erwarten nun zunehmende Profite. Auch die Versicherungswirtschaft ist zufrieden.
Das Beschluss schafft Gewissheit. Denn schon seit ein paar Altersjahren findet man sie Autokameras, die an der Frontscheibe befestigt werden und die Fahrt aufnehmen. In Russland und Osteuropa benutzen sie mittlerweile zahlreiche Autofahrerinnen und Fahrzeuglenker und entwickeln Filme. Die Clips belegen oft brutale Unglücksfälle, bei denen die Beteiligten klar identifizierbar sind. Millionen Leute bei der Welt klicken diese Filme auf Die bekannte Raum Youtube an.
Und genau hier liegt die Schwierigkeit: Die Aufnahmen der Fotokameras verstoßen hierzulande meist gegen den Datenschutz. Zwar sind Bilder bei Öffentlichkeit erlaubt, permanentes Videos aber nicht. Bilder anzufertigen oder gar publik zu verbreiten, bei denen Merkmal, Leute oder sogar Kinder wiederzuerkennen sind, ist grundsätzlich ein Delikt gegen den Informationsschutz und die Persönlichkeitsrechte. Kritisch ist auch die Frage, wie lange irgendjemand die Aufnahmen seiner Autokamera speichert. Ein paar Anbieter wie etwa der Weltmarktführer BlackVue aus Staat bieten sogar Cloudlösungen mit ohne Ende Speicherzeit an. In der Regel herkunft die Bilder aber nur auf einer örtlichen SD-Karte gespeichert. Was die Besitzer der Fotokameras am Ende mit den Bilder tatsächlich durchführen – sie tatsächlich löschen oder bearbeiten und im Internet hochladen wie in Russland – ist schwer zu überprüfen.
Auch darum waren Videomitschnitte von Autokameras bisher als Beweis vor Strafgericht oft gesetzeswidrig. Die Gerichte entschieden zwar von Fall zu Fall und mussten wir dabei immer abschätzen, das Interesse höher wiegt – das Interesse der Beweissicherung oder der Datenschutz. Das heutige BGH-Urteil verändert diesen Grundsatz zwar nicht per se, hat aber klargestellt, dass es kein vollständiges Beweisverwertungsverbot gibt. Und das führt zu einer widersprüchlichen Begebenheit: Dashcam-Mitschnitte sind demnächst vor Strafgericht erlaubt, auch wenn die Filme unter Datenschutzverstößen hervorgegangen sind.
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